Gründe für den Eintritt
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist nichts, was man mal so eben macht. Er sollte wohlüberlegt sein.Die Anlässe, die Menschen dazu bewegen, über einen (Wieder-)Eintritt nachzudenken, sind vielfältig. Oft ist es der Wunsch nach Begleitung und Halt in besonderen Lebenssituationen, ein Umzug oder einfach der Wunsch, (wieder) einer christlichen Gemeinschaft anzugehören, die sich einsetzt für die Menschen.
Wie trete ich in die evangelische Kirche ein?
Der Weg in die Kirche führt über den Pfarrer/die Pfarrerin Ihrer Gemeinde, dazu können Sie beim Pfarramt einen Termin vereinbaren. (e-mail-Link) Notwendige Dokumente für den Eintritt sind Personalausweis, Tauf- und Austrittsbescheinigung. Sollte eines der Dokumente nicht beizubringen sein, wenden Sie sich dennoch vertrauensvoll an das Pfarramt.
Wie geht der Eintritt in der Gemeinde vor sich?
Beim Gespräch mit der Pfarrerin, dem Pfarrerin kann alles was Sie über Kirche und Gemeinde, über Glaubens- und Lebensfragen wissen oder austauschen möchten zur Sprache kommen. Zudem wird der Antrag auf Eintritt ausgefüllt. Die Aufnahme erfolgt dann unter Zeugen (in der Regel zwei Kirchenvorsteher) in einer kleinen gottesdienstlichen Feier in unserer Kapelle. Im Anschluss nehmen Sie an einem Gottesdienst mit Abendmahl teil.
Was ist, wenn ich nicht getauft bin?
Dann geschieht Ihr Eintritt durch die Taufe. Auch sie wird durch Gespräche mit Ihrem Pfarrer oder Ihrer Pfarrerin vorbereitet. Informationen hierzu unter Erwachsenentaufe
Wie trete ich von einer anderen Kirche oder Konfession in die Evangelische Kirche über?
Vor dem Eintritt in die Evang. Kirche muss der Austritt aus der bisherigen Kirche erklärt werden. Dies geschieht beim Standesamt Ihres Wohnorts.
Was kostet der Eintritt in die Kirche?
Der Eintritt selbst ist kostenlos, aber als Kirchenmitglied sind Sie - sofern Sie ein Einkommen haben - kirchensteuerpflichtig. Die Kirchensteuer beträgt 8% Ihrer Lohn bzw. Einkommensteuer. Dazu kommt das Kirchgeld von € 5,- bis 100,- pro Jahr (gestaffelt nach Einkommen), das zu 100% in der Kirchengemeinde verbleibt.