Wer kann getauft werden?

Wichtigste Voraussetzung für die Taufe ist der Wunsch der Eltern oder des Täuflings selbst, zum dreieinigen Gott und seiner Gemeinde gehören zu wollen.
Die Paten müssen einer christlichen Kirche angehören (siehe Patenamt).

Bei der Taufe werden die Menschen bei ihrem Namen gerufen und bekommen sichtbar und spürbar die Zusage Gottes:
„Fürchte dich nicht, ich habe dich erlöst, ich habe dich bei deinem Namen gerufen, du bist mein!“ (Jesaja 43,1)

 

Der Taufgottesdienst

Die Taufe wird im Rahmen eines Gottesdienstes vollzogen. Der Gottesdienst ist in Form und Sprache auf das Alter der Täuflinge abgestimmt.
Die Taufhandlung selbst ist immer gleich.

Beim Taufgottesdienst bieten sich für die Familie, Paten und Freunde des Täuflings vielfältige Möglichkeiten der Mitwirkung.
Den Ablauf des Taufgottesdienstes und die Frage, ob und wie Sie oder Andere sich beteiligen möchten, besprechen Sie im Taufgespräch mit Ihrem Pfarrer/Ihrer Pfarrerin.

Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit dem Pfarramt (e-mail-Link Pfarramt).

Tauftag ist bei uns grundsätzlich der Sonntag, der Tag des Herrn. Hierzu kann ein eigener Gottesdienst mit der Familie des Täuflings
(in der Regel nach dem Gemeindegottesdienst) gefeiert werden oder die Taufe wird während des Gemeindegottesdienstes vollzogen.

Taufspruch

Jeder Täufling bekommt für seinen weiteren Lebensweg ein biblisches Wort als Taufspruch mit auf den Weg.
Die Auswahl kann durch Eltern oder Paten erfolgen (www.taufspruch.de/) oder auf Wunsch auch durch den Pfarrer/die Pfarrerin.
Bei der Erwachsenentaufe kann der Täufling selbst das biblische Wort auswählen.

„Es bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei – aber die Liebe ist die größte unter ihnen.“ (1. Kor 13, 13)